Praxis für Chinesische Heilkunst
Stefan Patschky - Heilpraktiker
Termine und Kosten
Termine
Terminvereinbarungen wochentags per Telefon oder Email.
Falls noch Fragen offen sind, stehe ich gerne für ein unverbindliches Telefongespräch zur Verfügung.
Kostenübernahme
Bitte klären Sie in jedem Fall vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung ab, ob und in welchem Umfang die Kosten für Ihre Behandlung übernommen werden.
Deutschland:
vollständige oder teilweise Erstattung (je nach Tarif) durch
- private Krankenkassen
- private Zusatzversicherungen
- Beihilfe oder Postbeamtenkrankenkasse
- in Einzelfällen auch Berufsgenossenschaften
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht.
Schweiz:
registriert im Erfahrungsmedizinischen Register der Schweiz
Kostenvergütung durch Krankenkassen, die das EMR anerkennen, sofern komplementärmedizinische Leistungen im Tarif abgedeckt sind.
Welche Krankenkassen mit dem EMR zusammenarbeiten finden Sie hier.
Preise
Bei Versicherung über
- Private Versicherungen
- Beihilfe
- private Zusatzversicherung
- Postbeamtenkrankenkasse
- Berufsgenossenschaft
erfolgt die Honorarabrechnung gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), ggf. auch nach GOÄ oder UV-GOÄ.
Bei Versicherung über Schweizer Krankenkassen
erfolgt die Abrechnung nach Tarif 590. Dabei lege ich für die Honorarabrechnungen einen Stundensatz von 96 CHF zugrunde bzw. 8,00 CHF je 5 Minuten.
Selbstzahler:
Erwachsene:
Erstanamnese incl. Behandlung (ca. 90 min):
Folgebehandlung (ca. 45 - 60 min.):
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre:
Erstanamnese incl. Behandlung (ca. 50 bis 80 min.):
Folgebehandlung (ca. 30 - 40 min.):
Erstellung einer Kräuterrezeptur
je nach Aufwand, ggf. zzgl. Anamnese
80,- €
55,- €
45,- € bis 65,- €
25,- € bis 50,- €
12,- € bis 20,- €
In meiner Praxis gibt es grundsätzlich nur Termine nach Vereinbarung, wodurch Ihnen unnötige Wartezeit erspart wird;
darum ist die für Sie die reservierte Zeit auch verbindlich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir vorbehalte, für nicht oder zu spät (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagte bzw. verpasste Termine die Kosten teilweise oder komplett in Rechnung zu stellen.